FAHRSCHULE VIEHL

Begleitetes Fahren mit 17


Die Idee

Schon mit 17 den Füherschein machen? Das geht. Dieses Modell heißt „begleitetes Fahren ab 17“ und funktioniert so: Ab 16 1/2 dürfen Sie die Ausbildung in der Fahrschule beginnen. Nach Ihrer theoretischen und praktischen Prüfung dürfen Sie ab Ihrem 17. Geburtstag mit einer Begleitperson Auto fahren.

Weniger Risiko für Fahranfänger

Erfahrungen in anderen Ländern haben gezeigt, dass begleitetes Fahren das Risiko führ Fahranfänger deutlich senkt. Jedes Jahr verunglücken in Deutschland 90.000 junge Menschen zwischen 18 und 24 Jahren mit dem Auto. In Schweden, wo junge Fahrer seit 1993 „begleitet fahren“ dürfen, sind die Unfallzahlen inzwischen um 40% gesunken. Beim „Begleiteten Fahren“ profitieren Sie als Fahranfänger von der Erfahrung Ihrer Begleitperson. So lernen Sie leichter auch schwierige Situationen zu bewältigen.

Ausbildung ab 16 1/2

Wenn keinerlei Bedenken gegen Ihre Fahreignung vorliegen (keine Punkte in Flensburg) und Ihre Eltern schriftlich zustimmen, können Sie ab 16 1/2 eine Führerscheinausbildung für die Klasse B und BE beginnen. In dieser Ausbildung sind die Klassen L und AM eingeschlossen. Schon in Ihrem Antrag auf „Erteilung einer Fahrerlaubnis“ müssen Sie eine oder mehrere Personen angeben, die Sie später auf Ihre Fahrten begleiten sollen.

Die Begleitperson

Nicht jeder kann sich als Begleitperson eintragen lassen. Damit Sie als Fahranfänger auch wirklich etwas lernen können und ein gutes Gefühl haben, müssen Ihrer Begleiter:

  • mindestens 30 Jahre alt sein
  • seit 5 Jahren oder länger im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B sein und
  • dürfen nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben.

Ihr Weg zum Führerschein

Frühstens einen Monat vor Ihrem 17. Geburtstag können Sie die Fahrprüfung ablegen. Wenn Sie bestanden haben, erhalten Sie – sobald Sie 17 sind- eine Prüfbescheinigung, die Ihnen das Fahren in Begleitung erlaubt. Mit 18 Jahren erhalten Sie dann den EU-Scheckkartenführerschein. Für den Umtausch Ihrer Prüfbescheinigung in den Kartenführerschein haben Sie drei Monate Zeit.

Tipps für „begleitetes Fahren“

Auf jeder Fahrt muss eine Begleitperson dabei sein, die in der Prüfbescheinigung eingetragen ist. Die Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland. Sie dürfen also nicht selbst im Ausland fahren. Für Sie als Fahrer gilt die Null-Promille-Grenze. Auch Ihr Begleiter sollte keinen Alkohol getrunken haben, damit er während der Fahrt schnell reagieren und Sie optimal unterstützen kann. Für ihn gelten 0,49 Promille als Höchstgrenze. Achten Sie auch darauf, dass Sie keine Arzneimittel eingenommen haben, die Ihrer Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten.

Der Halter des Wagens, mit dem Sie fahren lernen, sollte unbedingt seiner Kfz-Versicherung mitteilen, dass sein Wagen für den Modellversuch „Begleitetes Fahren“ genutzt wird. Dann kann seine Versicherungspolice angepasst werden, falls es nötig ist.